Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Betrag von bis zu 104 €. Eine Übersicht unserer zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistungen erhalten Sie hier.
Liegt neben der Pflegebedürftigkeit noch eine erheblich eingeschränkte Alltagstauglichkeit vor, übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag von bis zu 208 €.
Die Einschätzung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernommen, der anhand von verschiedenen Kriterien beurteilt, ob die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.
Zu diesen Kriterien gehören u. a.:
- Unkontrolliertes Verlassen der Wohnung
- Nicht erkennen/verursachen von gefährdenden Situationen
- Unangemessenes aggressives Verhalten
- Keine Wahrnehmung eigener Bedürfnisse usw.
Desweiteren besteht ein erhöhter Anspruch beim Pflegesachleistungen, Pflegegeld und den Kombinationsleistungen.
Sie haben Fragen oder wünschen genauere Informationen bezüglich Ihrer Situation, dann rufen Sie uns doch einfach an!