Die Leistungen unseres Pflegedienstes werden durch die Leistungskataloge mit den Kranken- und Pflegekassen bestimmt. Selbstverständlich sind wir bei allen Kranken- und Pflegekassen sowie dem Sozialhilfeträger als ambulanter Pflegedienst gelistet und zu gelassen. Die Leistungsbereiche unseres Pflegedienstes gliedern sich in:

Leistungen der Häuslichen Pflege

Diese werden gemäß SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf – Soziale Pflegeversicherung) für alle Pflegebedürftigen mit zuerkanntem Pflegegrad (bis 2016 Pflegestufe genannt) erbracht.

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege

Diese werden gemäß SGB V (Sozialgesetzbuch Fünf – Gesetzliche Krankenversicherung) für alle Versicherten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Leistungen der Hilfe zur Pflege

Diese werden gemäß SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölf – Sozialhilfe) für Menschen mit unzureichenden finanziellen Mittel erbracht.

Leistungen als Privatleistungen

Diese umfassen alle Leistungen unseres Pflegedienstes, die jeder unserer Kunden unabhängig von einem Pflegegrad, einer ärztlichen Verordnung oder einer Genehmigung durch den Sozialhilfeträger erwerben kann.

Aus den vier Leistungsbereichen ergeben sich nachfolgende Leistungen, die von einem und/oder mehreren Kostenträgern finanziert werden oder als Privatleistungen erworben werden können:

Doch damit nicht genug, neben den klassischen Leistungen eines Pflegdienstes haben wir uns darüber hinaus auf die medizinische und pflegerische Versorgung von Palliativpatienten spezialisiert.