Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben alle Personen, denen eine Pflegestufe zugesprochen und/oder eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit bescheinigt wurde. Die Prüfung übernimmt in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Sie möchten wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben oder benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags?

Dann rufen Sie uns doch einfach an, wir stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite. Wir beraten Sie zum Vorgehen bei einer Pflegestufenbegutachtung und stehen Ihnen bei dieser auch gern zur Seite.

Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen Ihnen, für die ambulante Pflege folgende Vergütungsmöglichkeiten zur Auswahl:

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