Die Vergütung der Leistungen eines Pflegedienstes können durch die
- Pflegekasse – SGB XI,
- die Krankenkasse – SGB V,
- die Sozialagenturen
- und über Privatleistungen erfolgen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!
![antrag antrag](https://www.pflegedienst-lueku.de/wp-content/uploads/2017/10/antrag001_480x301.jpg)
Die Vergütung der Leistungen eines Pflegedienstes können durch die
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