Pflegesachleistungen liegen vor, wenn ein Pflegedienst komplett die Versorgung von Pflegebedürftigen übernimmt. Im Rahmen der Versorgung werden vor allem Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht.
Dafür steht dem Pflegebedürftigen je nach Pflegestufe und in Abhängigkeit, ob eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit vorliegt oder nicht, ein monatlicher Betrag für die Leistungsinanspruchnahme zur Verfügung:
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich direkt zwischen dem Pflegedienst und der zuständigen Pflegekasse.
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