Seit dem 01.01.2017 stehen allen Pflegebedürftigen Leistungen zur Unterstützung im Alltag (gemäß § 45 b SGB XI) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125,00 € zu, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Ziel dieser Leistungen ist, Sie als Pflegebedürftigen bzw. als Angehörigen von nicht pflegerischen Maßnahmen zu entlasten.

Sie und wir wissen, wie anstrengend und zeitintensiv die Betreuung von Pflegebedürftigen sein kann, deshalb können wir Ihnen nur ans Herz legen, diese Betreuungsleistungen zu nutzen. Schaffen Sie für sich bzw. Ihre Angehörigen Freiräume, um Kraft zu schöpfen oder die Zeit für andere Dinge zu nutzen.

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können u. a. folgende Leistungen erbracht werden:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie z. B.
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
    • Einkaufen
    • Hausordnung
    • Haustierversorgung
  • Betreuung und Beaufsichtigung
    • Gedächtnistraining
    • Begleitung bei Spaziergängen
    • Vorlesen von Zeitungen, Büchern u. a.
    • Bewegungsübungen
    • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
    • Fahrdienste und Begleitung zu Ärzten, Therapien und/oder Behörden und vieles mehr.

 

Informationen zu Voraussetzungen und zur Vergütung erhalten Sie hier.

 

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